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Allgemeine Geschäftsbedingungen

greenbeats music school

Zum 01. September 2026 passen wir unsere AGB wie folgt an:

 

1. Unterrichtsstunden pro Jahr

Jeder Schüler erhält pro Jahr 36 Unterrichtseinheiten. Diese teilen sich wie folgt auf:

1.1. Um ein möglichst gerechtes System zu scha en, erhält jeder Schüler in der gewählten Unterrichtsform 30 (dreißig)

Unterrichtseinheiten pro Jahr – diese Stunden werden in einer digitalen Anwesenheitsliste vermerkt, die jederzeit von

Schülern und Eltern eingesehen werden kann.

1.2. 6 (sechs) Unterrichtseinheiten erhält jeder Schüler in Form von Workshops. Dies sind zwei jährliche Workshops mit

einer Länge von jeweils mindestens drei Unterrichtsstunden.

1.3. Es ist eine gerechte Unterrichtsverteilung gewährleistet und es kann etwas flexibler mit Unterrichtsterminen

umgegangen werden, da durch die Dokumentation in der Anwesenheitsliste immer klar ist, wie viele Stunden noch o en

sind. Zusätzlich ist man unabhängig von Feiertagen und jeder Schüler bekommt die gleiche Anzahl von Unterricht –

egal an welchem Wochentag er seine Stunde hat.

2. Vertragslaufzeit / Kündigung

Der Unterrichtsvertrag läuft jeweils 12 Monate und verlängert sich automatisch mit Ablauf eines Schuljahres. Er ist mit

einer Frist von 30 Tagen zu folgenden Zeitpunkten im laufenden Schuljahr kündbar: 31.8., 30.11.,31.1.,30.4.

3. Abrechnungszeitraum

Unser Abrechnungszeitraum für ein Schuljahr ist der 01. September bis zum 31. August. Nimmt man also beispielsweise

ein Schuljahr am Unterricht teil, zahlt man 12 Monatsbeiträge - der erste davon im September, der letzte im August.

4. Ferien & Feiertage

In den Ferien und an Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt, außer natürlich nach gesonderter

Vereinbarung. Die Ferien und Feiertage richten sich nach den niedersächsischen Terminen und werden ggf. nach

Absprache an die nordrhein-westfälischen Zeiten angepasst.

5. Unterrichtsausfall

Es wird davon ausgegangen, dass der Unterricht wöchentlich zur vereinbarten Zeit stattfindet. Vom Schüler oder dessen

Eltern abgesagte bzw. versäumte Unterrichtsstunden werden nicht nachgeholt, es sei denn, es bietet sich die

Gelegenheit für einen Tausch mit anderen Schülern. Sollten mehr als 2 Unterrichtsstunden im Jahr vom Lehrer

krankheitsbedingt abgesagt werden, so werden diese nachgeholt bzw. wird eine entsprechende Erstattung der Kosten

durchgeführt.

6. Terminierung Workshops

Die Termine der Workshops, Projektwochen usw. werden durch die Schulleitung durchgeführt. Bei Workshops und

gesonderten Projekten sind keine Nachholtermine möglich, sollte ein Schüler nicht teilnehmen können.

greenbeats music school ist ein Teil von

marchingmusic / greenbeats • Inh. Timm Pieper

Danziger Str. 9 • 49134 Wallenhorst

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